Nach dem Abendessen werden Sie von Ihrem Reiseleiter über den nächsten Tag informiert. Er erläutert das Tagesprogramm, informiert über Bekleidung, Ausrüstung und Essenszeiten.
Schweizer und EU-Bürger brauchen kein Visum für die Einreise nach Ecuador.
Schweizer und EU-Bürger benötigen einen Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate über das Reisedatum gültig sein muss.
Bitte achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Speziell empfehlenswert sind eine Annullations- und Reisezwischenfallversicherung. Im Falle einer Annullation oder vorzeitiger Rückreise können für Sie sehr hohe Kosten entstehen.
Als Reisegeld empfehlen wir Ihnen US-Dollars. Nehmen Sie auch kleine Scheine mit, Wechselgeld ist nicht überall vorhanden. Kreditkarten werden nur teilweise akzeptiert.
Das Trinkgeld für Führer und Träger ist nicht inbegriffen.
Über die aktuellen Impfungen sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Ausserdem empfehlen wir Ihnen eine kleine persönliche Reiseapotheke mitzunehmen.
Auf den Langstreckenflügen haben Sie eine Gepäcklimite von 23 kg (plus Handgepäck) pro Person. Wir empfehlen als Gepäckstück eine wetterfeste Reisetasche/Seesack, damit der Inhalt gegen Nässe geschützt ist.
Nehmen Sie ausreichend Speicherkarten, Akkus und/oder Batterien mit. An Ort und Stelle ist dies schwierig zu bekommen und zum Teil teurer als in der Schweiz.
Die Stromspannung in Ecuador ist 220 Volt. Evtl. Adapter für das Amerikanische System mitnehmen. Während des Trekkings ist die Stromversorgung jedoch nur beschränkt möglich. Die Schwankungen sind manchmal gross, häufig fällt der Strom ganz aus.
Die Zeitverschiebung gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit beträgt 6 Stunden (Winterzeit), bzw. 7 Stunden (Sommerzeit).
Trotz bester Vorbereitungen kann es vorkommen, dass die Reise nicht exakt der vertraglichen Vereinbarung entspricht oder ein Schaden auftritt. In diesem Fall sind Sie angewiesen, den Mangel oder Schaden unverzüglich bei der Reiseleitung oder unserer lokalen Vertretung zu melden. Diese wird darum bemüht sein, innert kürzester Zeit den Mangel oder Schaden zu beheben. Ist eine Abhilfe nicht möglich oder ungenügend, so lassen Sie sich Ihre Beanstandung von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung ist jedoch nicht berechtigt, eine Schadenersatzforderung anzuerkennen. Falls Sie einen Mangel oder Schaden nicht gemeldet haben, ist es uns nicht möglich, auf die Beanstandung einzugehen und es erlischt jeglicher Ersatzanspruch. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (AGB).
Bringen Sie Ihre Wünsche und Anregungen sofort während der Reise an. Sprechen Sie mit dem
Reiseleiter / Bergführer, denn im Nachhinein kann nichts mehr korrigiert werden.
Mit dem Ausfüllen des Feedbackbogens, am Ende der Reise, helfen Sie uns, unsere Programme und Leistungen ständig zu verbessern.